Kompetenzen
Unsere Mandanten sind vor allem Investoren (Bauherren), mittelständische Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Haftpflichtversicherer. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des Bau- und Architektenrechts, des Gewerblichen Mietrechts und des Immobilienrechts, dazu zählt insbesonderedie Beratung im Rahmen der Projektentwicklung
- die Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieursverträgen, Grundstückskaufverträgen etc.
- die weitere baubegleitende Rechtsberatung (Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachträgen, Beratung bei Mängelproblematiken, Forderungsabsicherung etc.)
- die Verhandlung von Mietverträgen mit Nutzern
- die - erforderlichenfalls gerichtliche - Abwehr bzw. Durchsetzung von Werklohn- bzw. Honorarforderungen und Mängelansprüchen